AGB

Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin, die Beistandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge. (Hebammengesetz §2. (1))

Bei von der Norm abweichenden, oder krankhaften Zuständen werde ich Sie zu einem Arzt überweisen, oder an eine soziale Einrichtung weiterleiten. (Hebammengesetz §4. (1)) Sollten Sie dies ablehnen, übernimmt die Hebamme für mögliche Folgen keinerlei Verantwortung oder Haftung.

1. Kosten:

    • Eltern-Kind-Pass-Gespräch: 75 Euro
    • Hebammenvisite: 120 Euro pro Stunde auf oben genannte Bereiche, plus Wegpauschale bei Hausbesuch
    • Geburtsvorbereitung: mind. 3h 100 Euro pro Stunde + Wegpauschale bei Hausbesuch
    • Geplante Geburtsbegleitung bei fixem OP-Termin: 1100 Euro, Anzahlung 500€
    • Geburtsbegleitung mit Rufbereitschaft (36+0 bis 42+0): 2100 Euro, 1000 Euro Anzahlung für Rufbereitschaft
    • Die Wegpauschale beträgt 20 Euro innerhalb meines Betreuungsgebietes und 30 Euro außerhalb meines Betreuungsgebietes. Dieses wird übersichtlich auf meiner Webseite dargestellt mithilfe einer Wienkarte. Betreuungsgebiet: 1010, 1030, 1040, 1050, 1060, 1070, 1080, 1090, 1150, 1160
    • Die Materialpauschale bei Nachbetreuung beträgt 15 Euro.
    • Für eine telefonische Beratung erlaube ich mir 15€ pro angefangener Viertelstunde zu verrechnen.
    • An Wochenend- und Feiertagen fällt zusätzlich eine Gebühr von 20€ an.
    • K-Taping® 35 Euro als Ergänzung eines Termins, 50 Euro als Hausbesuch
    • Ein nicht fristgerecht (per E-Mail innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin) abgesagter Termin in der Ordination oder als Hausbesuch wird mit 100% in Rechnung gestellt. Nicht wahrgenommene Termine können nicht von den Kassen zurückerstattet werden.
    • Die Anzahlung für eine Geburtsbegleitung sichert den Betreuungsplatz und wird bei Absage seitens der Frau nach Unterzeichnung des Behandlungsvertrages einbehalten. Bei einer Betreuung ohne Geburtsbegleitung, also beispielsweise Eltern-Kind-Pass-Gespräch und Wochenbettbetreuung wird seitens der Hebamme bei Absage 500€ verrechnet. Mehr unter Punkt 5. Die Anmeldung über Hebamio zu den Leistungen Wochenbettbetreuung oder Geburtsbegleitung und die Akzeptierung der AGBs kommt einer Unterschrift im Behandlungsvertrag gleich.

 

Achtung: Wenn aufgrund einer Frühgeburt oder anderer medizinischer Indikation keine Geburt im Rudolfinerhaus möglich ist, dann wird die Anzahlung einbehalten und die Restzahlung der Geburtsbegleitung verfällt. Falls eine primäre Sectio (beispielsweise wegen Beckenendlage) notwendig sein sollte, dann wird die Restzahlung regulär in Rechnung gestellt. 

Die Rechnung ist nach Erhalt innerhalb von 7 Tagen per Überweisung zu begleichen. Von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung werden Leistungen teilweise erstattet (siehe Punkt 2).

Ich bin im Rahmen meiner Berufsausübung haftpflichtversichert, im Hebammenregister des österreichisches Hebammengremiums zur Zahl 3776 eingetragen und meiner Aufklärungspflicht laut Hebammengesetz §9a nachgekommen.

2. Leistungen der Krankenkassa:

Ambulante Geburt

2-3 Hausbesuche in der Schwangerschaft bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination und täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt, bei Bedarf bis zu 6-7 weitere Hausbesuche bis zum Ende der 8. Woche nach der Geburt

Hausgeburt

Max. 4-5 Hausbesuche oder Sprechstunden bis zum Ende der 40. Schwangerschaftswoche Max. 3 weitere Hausbesuche oder Sprechstunden in der 41. und 42. Schwangerschaftswoche Betreuung während der Geburt zu Hause Täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt, danach siehe Punkt 5.

Ab dem 6. Tag nach der Geburt (Bei vorzeitiger Entlassung, ambulanter Geburt und Hausgeburt):

Max. 6-7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt bei besonderen Problemen (z. B. Stillschwierigkeiten, Dammverletzungen …)

Tarife der österreichischen Krankenkassen für Hebammenleistungen:

Ersichtlich auf der Webseite des Österreichischen Hebammengremiums:  www.hebammen.at

Es werden 80% des Kassentarifs rückerstattet.

3. Urlaube und Vertretungen:

An wienfreien Tagen bin ich, bis auf Auslandsreisen, für dich telefonisch erreichbar. Bei Bedarf organisiere ich in Absprache mit dir eine liebevolle und einfühlsame Vertretung. Für das Jahr 2025 & 2026 stehen bereits folgende wienfreie Tage fest: 4.9.-20.9.2026, 27.2.-7.3.2027. Ich erlaube es mir Urlaube anpassen und verschieben zu dürfen, sofern eine Betreuung durch eine Vertretungshebamme gewährleistet ist - dies passiert nur in Absprache mit der betreuten Frau und bei privat wichtigen Terminen wie etwa Hochzeiten oder Begräbnissen.

4.9.-20.9.2026: Sandra Hörl

27.2.-7.3.2027: wird noch bekannt gegeben

übernimmt in diesen Tagen Hausbesuche, falls es beispielsweise zu einer unerwarteten Frühgeburt kommt und Mutter und/oder Kind in diesen Tagen entlassen werden. Vertretungen für Geburtsbegleitungen werden individuell per Mail bekannt gegeben.

Spontangeburten sind nicht planbar und ich bin zeitweise für Geburtsbegleitungen in Rufbereitschaft. Daher kann es zu kurzfristigen Terminverschiebungen kommen. Ich bitte um Verständnis!

4. Telefonische Erreichbarkeit:

Meine Antwortzeit auf SMS, E-Mail und Anrufe beträgt in der Regel 24 Stunden. Sollte Sie keine Antwort auf allen der Kanäle erreichen, so bitte ich Sie sich an das Hebammenzentrum Wien beziehungsweise bei privater Geburtsbegleitung sich an die diensthabende Hebamme in der Privatklinik Rudolfinerhaus zu wenden, da ich in diesem Fall beispielsweise körperlich gehindert sein könnte zu antworten.

Ich bitte um Benachrichtigung per SMS am Weg in die Klinik, Tag der Geburt des Kindes und bei geplanter Entlassung. Erfolgt dies nicht, kann keine Garantie für eine zeitnahe Visite - vor allem bei ambulanter Geburt - gegeben werden.

Für Geburtsbegleitungen mit Rufbereitschaft wird die Telefonnummer des Rufbereitschaftstelefons zeitnah bekannt gegeben.

5. Auflösung des Behandlungsvertrages:

Bei Rücktritt Ihrerseits von der Betreuung, fällt eine Pauschale von 500€ (circa 4 Hausbesuche) an, da ich für Sie einen Betreuungsplatz reserviert und Sie in meinem Kontingent aufgenommen habe. Nach einem Kennenlerngespräch wird grundsätzlich eine Woche Bedenkzeit gegeben.

Bei Rücktritt meinerseits aufgrund von Auflösung der selbstständigen Tätigkeit als Hebamme, Umzug, längerer Krankheit oder Schwangerschaft, informiere ich sie frühzeitig und bemühe mich Ihnen eine Vertretung zu organisieren, die den gesamten Betreuungsumfang übernimmt. Falls keine der von mir vorgeschlagenen Kolleginnen für Sie passend ist, so wenden Sie sich bitte an das Hebammenzentrum Wien, an die Privatklinik Rudolfinerhaus oder die Privatklinik Confraternität & Goldenes Kreuz.

8. Inkludierte Leistungen bei geplanter Geburtsbegleitung mit fixem OP-Termin:

    • Kostenloses Kennenlerngespräch
    • Vorbesichtigung des Kreißsaales, des Kinderzimmers und der Bettenstation.
    • Anwesenheit bei CTG-Kontrollen (mind. 1x für Vorbereitungen: Reverse, Geburtsanzeige, Datenerhebung + Anamnese)
    • Anwesenheit bei Aufnahme der Gebärenden, unter der Geburt und bis zu 3 Stunden nach der Geburt
    • Anwesenheit bei fixem OP-Termin bis Rückkehr der Wöchnerin auf Bettenstation und Übernahme
    • Erstmobilisation der Wöchnerin wird von diensthabender Hebamme übernommen, falls beispielsweise der Wunsch seitens der Belegärztin/des Belegarztes besteht, die Wöchnerin erst 8 Stunden postpartal zu mobilisieren oder die Frau dazu noch nicht bereit ist.
    • Tägliche Hebammenvisiten auf der Bettenstation bis zur Entlassung in Absprache mit der diensthabenden Hebamme und der Belegärztin/des Belegarztes

9. Inkludierte Leistungen bei Geburtsbegleitung mit Rufbereitschaft (36+0 bis 42+0):

    • Kostenloses Kennenlerngespräch
    • Vorbesichtigung des Kreißsaales, des Kinderzimmers und der Bettenstation.
    • Anwesenheit bei CTG-Kontrollen (mind. 1x für Vorbereitungen: Reverse, Geburtsanzeige, Datenerhebung + Anamnese)
    • Erreichbarkeit der Telefonnummer der betreuten Frau (nur diese Anrufe erreichen Hebamme, Nummer wird in der Software Hebamio abgespeichert und festgelegt) ab 36+0 0:00 bis 42+0 24:00 am Mobiltelefon unter folgender Nummer: wird ab Beginn der Rubereitschaft bekannt gegeben.
    • Anwesenheit bei Aufnahme der Gebärenden, unter der Geburt und bis zu 3 Stunden nach der Geburt oder bis Mobilisation im kreislaufstabilen Zustand und Verlegung ad Bettenstation
    • Betreuung des Neugeborenen und Erstellung aller Unterlagen bis Verlegung ad Bettenstation
    • Anwesenheit bei fixem OP-Termin bis Rückkehr der Wöchnerin auf Bettenstation und Übernahme
    • Erstmobilisation der Wöchnerin wird von diensthabender Hebamme übernommen, falls beispielsweise der Wunsch seitens der Belegärztin/des Belegarztes besteht, die Wöchnerin erst 8 Stunden postpartal zu mobilisieren oder die Frau noch nicht dazu bereit ist.
    • Tägliche Hebammenvisiten auf der Bettenstation bis zur Entlassung in Absprache mit der diensthabenden Hebamme und der Belegärztin/des Belegarztes

WICHTIG: Ambulante Leistungen vor der Geburt (CTG Begutachtungen, Ultraschall, etc.) sind nur dann in der Geburtspauschale des Rudolfinerhauses inbegriffen, wenn die Patientin auch tatsächlich im Rudolfinerhaus gebärt. Wenn die Geburt nicht im Rudolfinerhaus stattfindet, erfolgt eine gesonderte Abrechnung der einzelnen in Anspruch genommenen Leistungen. Diese werden an die Beleghebamme der Patientin seitens des Rudolfinerhauses verrechnet. Ich erlaube mir diese Leistungen in einer extra Rechnung der von mir betreuten Frau zu verrechnen.

WICHTIG: Bei einer Geburt im Rudolfinerhaus wird der Aufenthalt seitens der Privatklinik verrechnet. Die Kosten für die Belegärztin/den Belegarzt sowie für die Beleghebamme trägt die betreute Frau selbst. Diese werden in Behandlungsverträgen festgehalten.

10. Datenschutz

Aufgrund des Hebammengesetzes sind Hebammen zur Verschwiegenheit verpflichtet und behandeln Ihre Gesundheits- und personenbezogenen Daten vertraulich. Ihre Daten werden entsprechend der gesetzlichen
Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung verarbeitet und gespeichert. Die elektronische Kommunikation kann Sicherheitslücken aufweisen und bedarf Ihrer Einwilligung, da ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter nicht möglich ist.
Sie stimmen mit Ihrer Unterschrift zu, dass Ihre persönlichen Daten durch uns verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Auf Antrag kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten erteilt werden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht Ihnen eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist die
österreichische Datenschutzbehörde.

Nach DSGVO darf keine Kommunikation über die App WhatsApp erfolgen, dies betrifft auch das Senden von Bildern per WhatsApp.

Die Dokumentation der Hebamme findet über die geschützte Software Hebamio statt.

11. Mitwirkungspflicht der betreuten Frau:

    • Die betreute Frau ist verpflichtet, der Wahlhebamme wahrheitsgemäße Angaben über Umstände mitzuteilen, welche aus Sicht der Wahlhebamme für die ordnungsgemäße Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Klientin, sowie der Neugeborenen und Säuglinge notwendig sind. Die Wahlhebamme muss alle für ihre Tätigkeit wesentlichen Informationen von der Frau mitgeteilt bekommen, allen voran über gesundheitliche Beschwerden und Beeinträchtigung.
    • Die betreute Frau hat der Wahlhebamme im Rahmen der Aufnahme der Erstanamnese alle nötigen Informationen zu erteilen und trifft die Klientin diese Mitwirkungspflicht auch bei den darauffolgenden Anamnesen.
    • Die betreute Frau verpflichtet sich der Wahlhebamme allfällige Änderungen über ihre Personendaten oder Wohnsitz unverzüglich anzuzeigen.
    • Bei Verhinderung der Wahlhebamme hat die betreute Frau bei der Organisation einer professionellen Weiterversorgung mitzuwirken (siehe auch Punkt 4).
    • Sollte die betreute Frau die Wahlhebamme nicht erreichen können, ist die Klientin dazu verpflichtet Kontakt mit der von der Wahlhebamme genannten Ersatzkontaktperson (Hebammenzentrum Wien, Rudolfinerhaus) aufzunehmen.

Ich bedanke mich für Ihr Vertrauen!