Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin, die Beistandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge. (Hebammengesetz §2. (1))
Bei von der Norm abweichenden, oder krankhaften Zuständen werde ich Sie zu einem Arzt überweisen, oder an eine soziale Einrichtung weiterleiten. (Hebammengesetz §4. (1)) Sollten Sie dies ablehnen, übernimmt die Hebamme für mögliche Folgen keinerlei Verantwortung oder Haftung.
1. Kosten:
Achtung: Wenn aufgrund einer Frühgeburt oder anderer medizinischer Indikation keine Geburt im Rudolfinerhaus möglich ist, dann wird die Anzahlung einbehalten und die Restzahlung der Geburtsbegleitung verfällt. Falls eine primäre Sectio (beispielsweise wegen Beckenendlage) notwendig sein sollte, dann wird die Restzahlung regulär in Rechnung gestellt.
Die Rechnung ist nach Erhalt innerhalb von 7 Tagen per Überweisung zu begleichen. Von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung werden Leistungen teilweise erstattet (siehe Punkt 2).
Ich bin im Rahmen meiner Berufsausübung haftpflichtversichert, im Hebammenregister des österreichisches Hebammengremiums zur Zahl 3776 eingetragen und meiner Aufklärungspflicht laut Hebammengesetz §9a nachgekommen.
2. Leistungen der Krankenkassa:
Ambulante Geburt
2-3 Hausbesuche in der Schwangerschaft bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination und täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt, bei Bedarf bis zu 6-7 weitere Hausbesuche bis zum Ende der 8. Woche nach der Geburt
Hausgeburt
Max. 4-5 Hausbesuche oder Sprechstunden bis zum Ende der 40. Schwangerschaftswoche Max. 3 weitere Hausbesuche oder Sprechstunden in der 41. und 42. Schwangerschaftswoche Betreuung während der Geburt zu Hause Täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt, danach siehe Punkt 5.
Ab dem 6. Tag nach der Geburt (Bei vorzeitiger Entlassung, ambulanter Geburt und Hausgeburt):
Max. 6-7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt bei besonderen Problemen (z. B. Stillschwierigkeiten, Dammverletzungen …)
Tarife der österreichischen Krankenkassen für Hebammenleistungen:
Ersichtlich auf der Webseite des Österreichischen Hebammengremiums: www.hebammen.at
Es werden 80% des Kassentarifs rückerstattet.
3. Urlaube und Vertretungen:
An wienfreien Tagen bin ich, bis auf Auslandsreisen, für dich telefonisch erreichbar. Bei Bedarf organisiere ich in Absprache mit dir eine liebevolle und einfühlsame Vertretung. Für das Jahr 2025 & 2026 stehen bereits folgende wienfreie Tage fest: 4.9.-20.9.2026, 27.2.-7.3.2027. Ich erlaube es mir Urlaube anpassen und verschieben zu dürfen, sofern eine Betreuung durch eine Vertretungshebamme gewährleistet ist - dies passiert nur in Absprache mit der betreuten Frau und bei privat wichtigen Terminen wie etwa Hochzeiten oder Begräbnissen.
4.9.-20.9.2026: Sandra Hörl
27.2.-7.3.2027: wird noch bekannt gegeben
übernimmt in diesen Tagen Hausbesuche, falls es beispielsweise zu einer unerwarteten Frühgeburt kommt und Mutter und/oder Kind in diesen Tagen entlassen werden. Vertretungen für Geburtsbegleitungen werden individuell per Mail bekannt gegeben.
Spontangeburten sind nicht planbar und ich bin zeitweise für Geburtsbegleitungen in Rufbereitschaft. Daher kann es zu kurzfristigen Terminverschiebungen kommen. Ich bitte um Verständnis!
4. Telefonische Erreichbarkeit:
Meine Antwortzeit auf SMS, E-Mail und Anrufe beträgt in der Regel 24 Stunden. Sollte Sie keine Antwort auf allen der Kanäle erreichen, so bitte ich Sie sich an das Hebammenzentrum Wien beziehungsweise bei privater Geburtsbegleitung sich an die diensthabende Hebamme in der Privatklinik Rudolfinerhaus zu wenden, da ich in diesem Fall beispielsweise körperlich gehindert sein könnte zu antworten.
Ich bitte um Benachrichtigung per SMS am Weg in die Klinik, Tag der Geburt des Kindes und bei geplanter Entlassung. Erfolgt dies nicht, kann keine Garantie für eine zeitnahe Visite - vor allem bei ambulanter Geburt - gegeben werden.
Für Geburtsbegleitungen mit Rufbereitschaft wird die Telefonnummer des Rufbereitschaftstelefons zeitnah bekannt gegeben.
5. Auflösung des Behandlungsvertrages:
Bei Rücktritt Ihrerseits von der Betreuung, fällt eine Pauschale von 500€ (circa 4 Hausbesuche) an, da ich für Sie einen Betreuungsplatz reserviert und Sie in meinem Kontingent aufgenommen habe. Nach einem Kennenlerngespräch wird grundsätzlich eine Woche Bedenkzeit gegeben.
Bei Rücktritt meinerseits aufgrund von Auflösung der selbstständigen Tätigkeit als Hebamme, Umzug, längerer Krankheit oder Schwangerschaft, informiere ich sie frühzeitig und bemühe mich Ihnen eine Vertretung zu organisieren, die den gesamten Betreuungsumfang übernimmt. Falls keine der von mir vorgeschlagenen Kolleginnen für Sie passend ist, so wenden Sie sich bitte an das Hebammenzentrum Wien, an die Privatklinik Rudolfinerhaus oder die Privatklinik Confraternität & Goldenes Kreuz.
8. Inkludierte Leistungen bei geplanter Geburtsbegleitung mit fixem OP-Termin:
9. Inkludierte Leistungen bei Geburtsbegleitung mit Rufbereitschaft (36+0 bis 42+0):
WICHTIG: Ambulante Leistungen vor der Geburt (CTG Begutachtungen, Ultraschall, etc.) sind nur dann in der Geburtspauschale des Rudolfinerhauses inbegriffen, wenn die Patientin auch tatsächlich im Rudolfinerhaus gebärt. Wenn die Geburt nicht im Rudolfinerhaus stattfindet, erfolgt eine gesonderte Abrechnung der einzelnen in Anspruch genommenen Leistungen. Diese werden an die Beleghebamme der Patientin seitens des Rudolfinerhauses verrechnet. Ich erlaube mir diese Leistungen in einer extra Rechnung der von mir betreuten Frau zu verrechnen.
WICHTIG: Bei einer Geburt im Rudolfinerhaus wird der Aufenthalt seitens der Privatklinik verrechnet. Die Kosten für die Belegärztin/den Belegarzt sowie für die Beleghebamme trägt die betreute Frau selbst. Diese werden in Behandlungsverträgen festgehalten.
10. Datenschutz
Aufgrund des Hebammengesetzes sind Hebammen zur Verschwiegenheit verpflichtet und behandeln Ihre Gesundheits- und personenbezogenen Daten vertraulich. Ihre Daten werden entsprechend der gesetzlichen
Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung verarbeitet und gespeichert. Die elektronische Kommunikation kann Sicherheitslücken aufweisen und bedarf Ihrer Einwilligung, da ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter nicht möglich ist.
Sie stimmen mit Ihrer Unterschrift zu, dass Ihre persönlichen Daten durch uns verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Auf Antrag kann jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten erteilt werden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht Ihnen eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist die
österreichische Datenschutzbehörde.
Nach DSGVO darf keine Kommunikation über die App WhatsApp erfolgen, dies betrifft auch das Senden von Bildern per WhatsApp.
Die Dokumentation der Hebamme findet über die geschützte Software Hebamio statt.
11. Mitwirkungspflicht der betreuten Frau:
Ich bedanke mich für Ihr Vertrauen!